Förderungen
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle über diverse Förderungen (Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen, Wohnbau, Erstanschaffung von Elektro-Fahrzeugen, Qualitätsverbesserung von Privatzimmern usw.) informieren.
E-Bike-Förderung
Die Gemeinde Innerbraz gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Innerbraz gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.07.2011 zur Anschaffung eines neuwertigen Elektrofahrrades, eines Elektroscooters oder eines Elektromopeds über Antrag einen entsprechenden Zuschuss.
Solaranlagen
Die Gemeinde Innerbraz gewährt gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.03.2007 Eigentümern für die Neuerrichtung, Erweiterung und den Kolletkorentausch (nach 10 Jahren) einer Solaranlage nach Maßgabe der geltenden Richtlinien des Landes Vorarlberg für Wohnobjekte mit Standort im Gemeindegebiet von Innerbraz über Antrag einen Kostenzuschuss.
Photovoltaik-Anlagen
Die Gemeinde Innerbraz gewährt gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.01.2020 nach Maßgabe der budgetären Vorsorge Eigentümern für den Bezug von Ökostrom eine Gemeindeförderung.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
Ebenso muss sich sowohl das strombeziehende Objekt als auch die Photovoltaik-Anlage im Gemeindegebiet von Innerbraz befinden.
Die Anlage muss von einem gewerblich befugten Unternehmen errichtet werden.
Qualitätsverbesserung für Privatzimmer
Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe der geltenden Richtlinien Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken.
Förderungswerber können Privatpersonen sein, die mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisation zur Vermietung angeboten worden sind.
Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zuschüssen. Hinsichtlich der förderbaren Investitionen, das Ausmaß der Förderung, die Förderungsabwicklung (Antragstellung), die Förderungszusage, die Auszahlung der Förderung, die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der ausbezahlten Förderungsmittel bzw. evt. Strafsanktionen bei Förderungsmissbrauch, verweisen wir auf die unten anhängigen Dokumente.