Förderung von einspurigen Elektrofahrzeugen
Im Sinne des Umwelt- bzw. Klimaschutzes sowie einer gesundheitsfördernden Maßnahme hat die Gemeindevertretung Klösterle am Arlberg in ihrer Sitzung vom 19. Juli 2011 beschlossen, ab 1. August 2011 für die Erstanschaffung folgender einspuriger Elektro-Fahrzeuge einen Förderungsbeitrag zu leisten:
- E-Bike
- Elektroscooter
- Elektromoped
Diese Förderung wird nur an Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Klösterle am Arlberg gewährt, wobei pro Person maximal eines der genannten E-Fahrzeuge (also ein E-Bike oder ein Elektroscooter oder ein Elektromoped) gefördert wird.
Die Förderungshöhe beträgt 10 % des Kaufpreises und zwar bis zu einer Obergrenze von € 150,00. Der Förderungsbeitrag wird über Antrag und gegen Vorlage der Originalrechnung bzw. des Zahlungsbelegs ausbezahlt. Weiters verweisen wir auf die angeschlossenen Förderungsrichtlinien und den Förderungsantrag.