Seit 30. März 2009 werden in Österreich bei der Ausstellung eines Reisepasses auch die Fingerabdrücke des Antragstellers mit einem Scanner erfasst. Die Fingerabdrücke werden direkt bei der Antragstellung im Gemeindeamt digital erfasst und auf dem integrierten Mikrochip im Reisepass gespeichert. Dadurch soll eine noch höhere Fälschungssicherheit gewährleistet werden.
Reisepass Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen wir für Erwachsene:
ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate) - mit entsprechendem Datumsvermerk
alter Pass (max. 5 Jahre abgelaufen)
Geburtsurkunde
€ 75,90
Expresspass: € 100,00
wenn verheiratet, dann eine Heiratsurkunde
wenn der Pass mehr als 5 Jahre abgelaufen ist, benötigen wir zusätzlich zu allen oben genannten Unterlagen auch noch einen Staatsbürgerschaftsnachweis
Für die Beantragung eines neuen Kinderpasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Obsorgebescheid (wenn vorhanden)
Reisepass der Eltern
ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate) - mit entsprechendem Datumsvermerk
€ 30,00
Expresspass: € 45,00
Jedes Kind braucht für Reisen außerhalb von Österreich seit 15. Juni 2012 einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren ist kein Fingerprint erforderlich. Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgen, ist gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokumentes bereits 5 Jahre.
Bei der Antragsstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der/s Antragstellers/in muss nachgewiesen werden.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren: Bis zwei Jahre: zwei Jahre Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis muss durch einen Obsorgebescheid nachgewiesen werden.
Mündige Minderjährige (14 - 18 Jahre) können den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung des gestzlichen Vertreters vorliegt. Diese Zustimmung muss persönlich auf dem Gemeindeamt erfolgen. Der gesetzliche Vertreter muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.
Personalausweis Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir dieselben Unterlagen wie bei einem Passantrag.